Auftrag

Jugend gehört in die Mitte der Gesellschaft!

Jugendpflege - mit der Pflicht zum Einnmischen

Kinder- und Jugendarbeit führt durch Mitbestimmung, Mitgestaltung und Beteiligung zu sozialem Engagement und gesellschaftlicher Verantwortung. Dies zu fördern ist gesetzliche Pflichtaufgabe und im 8. Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfegesetz) festgeschrieben. Die pädagogischen Fachkräfte der Jugendpflege setzen diesen Auftrag um und sind Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche sowie für alle Personen, die in diesem Feld ehrenamtlich tätig sind. Sie beraten politische Entscheidungsträger und arbeiten mit Einrichtungen und Institutionen zusammen, die an der Entwicklung eines funktionierenden Gemeinwesens beteiligt sind.

    "Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Verantwortlichen in unserer Stadt, Rahmenbedingen zu schaffen oder zu verändern, damit junge Menschen die Unterstützung erfahren, die sie zu ihrer individuellen und sozialen Entwicklung einer eigenständigen Persönlichkeit brauchen." – Anke Auer, Leiterin Jugendbüro

    Gemeinsam mit unserer Jugendreferentin

    Das Jugendbüro und seine Mitarbeiter/innen arbeiten eng mit der Jugendbeauftragten
    und Jugendreferentin des Stadtrates, Birgit Gärtner, zusammen.

    Wir stimmen uns ab und bündeln unsere Kräfte und Kompetenzen, um gemeinsam die Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) zum Wohle von Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt umzusetzen.

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