Anmelde- und Teilnahmebedingungen

für das Sommerferien-Programm des Jugendbüros der Stadt Neumarkt

  1. Jugendschutzgesetz:
    Die Teilnehmer/innen müssen sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. Den Anweisungen der Betreuer ist Folge zu leisten.
     
  2. Versicherungen:
    Alle Teilnehmer sind beim Jugendbüro unfall- und haftpflichtversichert. Eine Privathaftpflichtversicherung der Eltern ist allerdings vorleistungspflichtig.
     
  3. Mitteilungspflicht gegenüber dem Jugendbüro:
    Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Asthma, Bluterkrankheit oder ADHS ....) sind bei der Anmeldung dem Jugendbüro unbedingt mitzuteilen. Diese Informationen werden absolut vertraulich behandelt und dienen ausschließlich dazu, unsere Betreuer/-innen zum Wohle Ihres Kindes angemessen schulen zu können. Im Falle einer ansteckenden Krankheit entsprechend dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme an unseren Maßnahmen nicht erlaubt. Werden notwendige Angaben nicht gemacht, kann das im Einzelfall zum Ausschluss bei der jeweiligen Maßnahme führen.
     
  4. Bei Krankheit und im Notfall:
    Falls die gesetzlichen Vertreter unter den angegebenen Notfallnummern nicht erreichbar sind, erklären sie sich damit einverstanden, dass sie bei Erkrankung oder Unfall des minderjährigen Teilnehmers einer ärztlichen Behandlung zustimmen. In Notfällen gilt das Einverständnis auch für einen chirurgischen Eingriff, sofern dies nach Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet wird und die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht eingeholt werden kann.
     
  5. Ausschluss von einer Maßnahme der Jugendbüros:
    Das Jugendbüro ist - unbeschadet der Regelung in Ziffer 4 dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen - berechtigt, einzelne Teilnehmer auszuschließen, wenn durch sie das Gelingen der Veranstaltung gefährdet ist oder der Teilnehmer einen groben Regelverstoß (z. B. Diebstahl, grundsätzliches Nichtbefolgen der Anweisungen der Aufsichtspersonen, ….) begangen hat.
     
  6. Höhere Gewalt:
    Wird die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so gilt § 651 BGB j (Vertragskündigung).
     
  7. Rücktritt:
    Ein Rücktritt kann nur schriftlich beim Jugendbüro Stadt Neumarkt erklärt werden. Bei Rücktritt wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 € pro Kind und Maßnahme erhoben. Bei Rücktritt bei 8 oder weniger Tagen vor Ferienbeginn kann keine Rückerstattung der Gebühr mehr erfolgen!
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